Gefährliche Abfälle

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Projektbeschreibung

PRÄZISE. SORGFÄLTIG. ACHTSAM.

Gefährliche Abfälle und Problemstoffe müssen laut Abfallwirtschaftsgesetz mit besonderer Umsicht und Vorkehrung einer ordnungsgemäßen Behandlung unterzogen werden. Wir sind berechtigt, sämtliche gefährlichen Abfälle gemäß ÖNORM 2100 zu sammeln und zu entsorgen. Die Kerschner‐Entsorgungsberater informieren unsere Kunden, eruieren den Ist‐Stand und erstellen dann ein maßgeschneidertes Entsorgungskonzept.

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Gefährlicher Abfall kann in fester, pastöser oder in flüssiger Form anfallen. Dafür werden sogenannte ADR-geprüfte Behältnisse eingesetzt, die wir in regelmäßigen Abständen oder auf Abruf mit Spezialfahrzeugen abholen.

Unsere Mitarbeiter kontrollieren die verschlossenen und beschrifteten Behälter, stellen einen Begleitschein aus und bringen den Abfall in unser behördlich genehmigtes Zwischenlager.

Unter die Kategorie „gefährliche Abfälle“ fallen:

  • Altfarben/Altlacke
  • Altöl
  • Batterien
  • Emulsionsgemische, Öl-Wasser-Emulsionen
  • Entwickler
  • Farb- und Lackschlamm
  • infektiöse Abfälle
  • Laugengemisch
  • Labor- und Chemikalreste
  • Leuchtstofflampen
  • Lösemittelgemische
  • Ölabscheiderinhalte
  • ölige Werkstättenabfälle
  • Ölwassergemische
  • PCB- und PCT-haltige elektrische Betriebsmittel
  • Säuregemische
  • sonstige wässrige Konzentrate
  • Spraydosen
  • und vieles mehr

Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen, wenn Sie gefährliche Problemabfälle entsorgen müssen.

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